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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin hat in ihrer Sitzung am 30. März 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Rechlin für die Schöffenwahl 2023 beschlossen.

Entsprechend § 36 Abs. 3 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gebe ich hiermit bekannt, dass die vorgenannte Vorschlagsliste in der Zeit vom 18. April 2023 bis 25. April 2023 während der Öffnungszeiten der Amtsverwaltung des Amtes Röbel-Müritz, im Ordnungsamt, Zimmer 206, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, zu jedermanns Einsicht ausliegt.

Montag:

09.00 Uhr - 12.30 Uhr

Dienstag:

09.00 Uhr - 12.30 Uhr

13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

08.00 Uhr - 12.30 Uhr

13.30 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag:

09.00 Uhr - 12.30 Uhr

Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

i.A. M. Siegmund
Leiterin Ordnungsamt