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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 „Agri-PV-Anlage“ der Gemeinde Melz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Melz hat am 16.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03 „Agri-PV-Anlage“ der Gemeinde Melz gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Planzeichnung, Begründung, Faunistische Kartierung und Biotopkartierung) ist vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/397444/melz.html) öffentlich einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten

Montag

08.30 - 12.30 Uhr und

13.30 - 15.30 Uhr

Dienstag

08.30 - 12.30 Uhr und

13.30 - 15.30 Uhr

(ab 01.05.2025 Dienstag:

08.00 - 12.30 Uhr und

13.30 - 15.30 Uhr)

Mittwoch

08.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

08.00 - 12.30 Uhr und

13.30 - 17.30 Uhr

(ab 01.05.2025 Donnerstag:

08.30 - 12.30 Uhr und

13.30 - 17.30 Uhr)

Freitag

08.30 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Melz, den 03.04.2025

gez. Haulsen
Bürgermeister

(D.S.)