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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- u. Bodenverbandes "Müritz" der Gemeinde Fincken vom 05.12.2006

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) v. 16.05.2024, der §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 12.04.2005, in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken vom 01.04.2025 nachfolgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Gebührensatzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes “Müritz“ der Gemeinde Fincken vom 05.12.2006 wird wie folgt geändert:

Im § 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz werden die Absätze 1 bis 3 wie folgt neu gefasst:

(1) Die Gebühr bemisst sich nach der Größe der Grundstücke.

(2) Die Gebühr bemisst sich nach Größe der Grundstücke gemäß dem aktuellen Stand des „Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)“.

Soweit eine katasteramtliche Feststellung der Grundstücksgröße nicht vorliegt, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde.

Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

(3) Der Gebührensatz beträgt 17,11 Euro/ha.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Fincken, d. 01.04.2025

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.