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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- u. Bodenverbandes "Müritz" der Gemeinde Lärz vom 22.11.2006

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) v. 16.05.2024, der §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 12.04.2005, in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Lärz vom 20.03.2025 nachfolgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Gebührensatzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes “Müritz“ der Gemeinde Lärz vom 22.11.2006 wird wie folgt geändert:

Im § 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz werden die Absätze 1 und 3 wie folgt neu gefasst:

(1) Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch den Absatz 3 nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke gemäß Stand des „Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS)“.

(3) Der Gebührensatz beträgt für

a)

Gebäude(neben)- u. Freiflächen 19,69 Euro/ je angefangene

b)

Straßen - u. Wegeflächen 19,69 Euro/ je angefangene

c)

Acker, Grünland, Unland, Brachland, Garten, Wald u. ä. (beitragspflichtige Fläche o. Zu- u. Abschläge) 5,44 Euro/ je angefangene

d)

Wasserflächen 3,07 Euro/ je angefangene

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Lärz, d. 20.03.2025

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.