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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Rechlin zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin hat am 03.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“ der Gemeinde Rechlin (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan) gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dazu ist der Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“ der Gemeinde Rechlin, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, dem Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbetrag, vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/326170/rechlin.html) öffentlich einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten

Montag

8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Dienstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es liegen noch keine umweltrelevanten Informationen vor.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte des Bauleitplans. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Rechlin, den 04.04.2025

gez. Ringguth
Bürgermeister

D.S.