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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin


Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

ÖBVI Dipl.-Ing. Norbert Boerner

Mühlenstraße 34

17207 Röbel/Müritz

Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:

Antrags-Geschäftsbuch Nr. der Vermessungsstelle: 25.H123

Datum: 01.04.2025

Bearbeiter: Norbert Boerner

Durchwahl: 039931-51820

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Bollewick

Gemarkung:

Wildkuhl

Flur:

1

Flurstück(e):

24

Lagebezeichnung:

Wildkuhler Straße 17

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs-/Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16.Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist, durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemeinde:

Bollewick

Gemarkung:

Wildkuhl

Flur:

1

Flurstück(e):

24

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Dipl.-Ing. Norbert Boerner

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Mühlenstraße 34

17207 Röbel/Müritz

während der Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag

von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitag

von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr

in der Zeit

vom 28.04.2025 bis zum 30.05.2025

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass: die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Röbel/Müritz, den 01.04.2025

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am:

12.04.2025

Ende am:

30.05.2025