Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin hat am 30.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Rechlin (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan) gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Dazu ist der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, dem Umweltbericht und dem Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan Nr. 27 während der Veröffentlichungsfrist vom
20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026
auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren" ( https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/326170/rechlin.html ) öffentlich einzusehen.
Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
( https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung ) zugänglich gemacht.
Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten
| Montag | 9.00 – 12.30 Uhr |
| Dienstag | 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es liegen umweltrelevanten Informationen zu Altlasten, zum Bodenschutz, Grundwasserschutz und Gehölzschutz sowie zu Schutzgebieten für Natur- und Landschaftsschutz vor.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte des Bauleitplans. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Rechlin, den 01.04.2026