Amt Röbel-Müritz
Die Gemeindewahlleiterin
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 31. März 2026 festgestellt, dass kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist. Gemäß § 67 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) wählt die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, wenn kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Für diese Wahl findet § 40 Absatz 1 Satz 2 bis 5 der Kommunalverfassung M-V Anwendung mit der Maßgabe, dass in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden ein Mitglied der Vertretung zu wählen ist. Ein Wahlvorschlagsverfahren nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V findet nicht statt.
Aus diesem Grund sage ich die Wahl zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin / zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Bütow am 31. Mai 2026 ab. Dementsprechend entfällt auch die Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 01. Juni 2026.
Röbel/Müritz, d. 01. April 2026