Titel Logo
Müritz-Anzeiger
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung – Absage der Wahl zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin / zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Bütow am 31. Mai 2026 sowie der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 01. Juni 2026


Amt Röbel-Müritz

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung – Absage der Wahl zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin / zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Bütow am 31. Mai 2026 sowie der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 01. Juni 2026

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 31. März 2026 festgestellt, dass kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist. Gemäß § 67 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) wählt die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, wenn kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Für diese Wahl findet § 40 Absatz 1 Satz 2 bis 5 der Kommunalverfassung M-V Anwendung mit der Maßgabe, dass in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden ein Mitglied der Vertretung zu wählen ist. Ein Wahlvorschlagsverfahren nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V findet nicht statt.

Aus diesem Grund sage ich die Wahl zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin / zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Bütow am 31. Mai 2026 ab. Dementsprechend entfällt auch die Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 01. Juni 2026.

Röbel/Müritz, d. 01. April 2026