Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und § 14 Absatz 5 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz-BestattG M-V) in der jeweils aktuell gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Altenhof vom 12.04.2023 die Friedhofsordnung der Gemeinde Altenhof vom 06.05.2015 wie folgt geändert:
§ 10 Absatz 2 Satz 1:
Der Satz 2 vom § 10 Absatz 2 wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
(2) Die Grabstätten sind wie folgt zu bemessen:
| - | einstellige Erdgrabstätten (einschließlich Wegeanteil) | 1,40 m x 2,60 m, |
| - | einstellige Urnengrabstätten (einschließlich Wegeanteil) | 1,00 m x 1,20 m. |
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Altenhof, den 12.04.2023