Stadt Röbel/Müritz
Der Bürgermeister
Die Stadt Röbel/Müritz schreibt zum 01.08.2023 die Stelle eines
unbefristet aus.
Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden/Woche. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in Entgeltgruppe 9b.
Planung, Ausschreibung und Vergabe von Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbau)
Bauüberwachung und Projektsteuerung
Durchführung von Abnahmen
Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle
Erstellung von Verwendungsnachweisen
Abschluss als Ingenieur, Bachelor oder Techniker (m/w/d) der Fachrichtung Bauwesen oder eine vergleichbare, dem Aufgabengebiet entsprechende Qualifikation
fundierte Kenntnisse im Bau- und Vergaberecht (u.a. VOB, VOL, HOAI, UVgO)
Durchsetzungsvermögen, sehr hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
Bereitschaft zur Arbeitsleistung auch außerhalb der Dienstzeiten (z. B. Teilnahme an Gemeindevertretersitzungen)
sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise und ein sicheres Auftreten
selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit und Flexibilität sowie ein hohes Maß an Teamfähigkeit
Führerschein Klasse B
sicherer Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik
Bewerbungen schwerbehinderter Personen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen können bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Bei Interesse senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs, Schul-, Abschluss- und Arbeitszeugnisse etc.) bis zum 19.05.2023 in Form einer PDF-Datei mit max. 15 MB an:
post@amt-roebel-mueritz.de
oder postalisch an folgende Adresse:
Stadt Röbel/Müritz
Kennwort: Stellenausschreibung
Stabstelle Personal/Organisation/allgemeine Verwaltung
z. Hd. Frau Reincke
Marktplatz 1
17207 Röbel/Müritz
Eine verschlüsselte Form der Übertragung von Bewerbungsunterlagen per E-Mail ist nicht möglich. Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.
Bewerbungsunterlagen von nichtberücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anfallende Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Nach drei Monaten werden die Bewerbungsunterlagen bei Nichtabholung automatisch vernichtet.