Gemäß § 3 Abs. 1 der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern (BadegewLVO M-V) in der zurzeit gültigen Fassung, werden vor Beginn der Badesaison die an die EU-Kommission zu meldenden Badegewässer durch das Gesundheitsamt im Benehmen mit den Gemeinden und kreisfreien Städten bestimmt. Insbesondere bei der Erstellung, der Überprüfung und der Aktualisierung der Badegewässerlisten ist nach § 11 der BadegewLVO M-V die Öffentlichkeit zu beteiligen. Dieser Vorschrift Folge leistend, liegen die Badegewässerlisten der Gemeinden des Amtes Röbel-Müritz für die Badesaison 2024
in den Sprechzeiten
| montags | von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr, |
| dienstags | von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, |
| donnerstags | von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr, |
| freitags | von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
im Amt Röbel-Müritz, Dienstgebäude Bahnhofstraße 20, Zimmer 201, 17207 Röbel/Müritz, zur Einsicht aus. Innerhalb der o. g. Zeiten können dem Amt Röbel-Müritz Anregungen und Bedenken zu der betreffenden Badegewässerliste mitgeteilt werden.