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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Südmüritz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz hat am 19.05.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ehemaliger Agrarflugplatz“ beschlossen.

Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark ehemaliger Agrarflugplatz“ gelten soll, ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst 2 Teilgeltungsbereiche in südwestlicher Lage zur Ortschaft Vipperow. Teilgeltungsbereich 1 befindet sich nördlich der Kreisstraße MSE15, Teilgeltungsbereich 2 befindet sich südlich der Kreisstraße MSE15.

Teilgeltungsbereich 1 umfasst in der Gemarkung Vipperow, Flur 5 das Flurstück 23. Teilgeltungsbereich 2 umfasst in der Gemarkung Vipperow, Flur 5 das Flurstück 55.

Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark ehemaliger Agrarflugplatz“ wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Südmüritz, den 19.04.2024

gez. Bau
Bürgermeister (D. S.)