Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz hat am 19.05.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Vipperow“ beschlossen.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Vipperow“ gelten soll, ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst 2 Teilgeltungsbereiche. Teilgeltungsbereich 1 befindet sich westlich der Ortschaft Vipperow und grenzt südlich an die B 198. Teilgeltungsbereich 2 befindet sich südwestlich der Ortschaft Vipperow und südlich von Teilgeltungsbereich 1. Teilgeltungsbereich 1 umfasst in der Gemarkung Vipperow, Flur 5, die Flurstücke 1 und 2/1. Teilgeltungsbereich 2 umfasst in der Gemarkung Vipperow, Flur 5, die Teilfläche des Flurstückes 34.
Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Vipperow“ wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Südmüritz, den 19.04.2024