Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.04.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.113.200 EUR | 1.088.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.416.200 EUR | 1.277.700 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -272.600 EUR | -160.900 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.027.400 EUR | 1.029.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.268.100 EUR | 1.131.700 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -240.700 EUR | -102.400 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 91.800 EUR | 63.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 32.500 EUR | 6.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 59.300 EUR | 57.200 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden in Höhe von 102.740 Euro (2025) und 102.930 Euro (2026).
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,337 (2025) und 1,337 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Gemäß § 14 der GemHVO-Doppik können Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushaltes für deckungsfähig erklärt werden. Das gilt auch für entsprechende Auszahlungen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Jahresergebnisses führen.
Eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 und 3 KV M-V ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Wertgrenzen erreicht bzw. überschritten werden.
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 292.310 EUR | 131.410 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 794.982 EUR | 692.582 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.714.742 EUR | 3.553.842 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 330 v. H. | 330 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 360 v. H. | 360 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 315 v. H. | 315 v. H. | |
Sietow, den 03.04.2025