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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Alte Kleidung kann nun auch auf Wertstoffhöfen abgegeben werden

Seit einigen Wochen können auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte auch kostenlos Alttextilien abgegeben werden. Hierzu wurden bereits Ende Februar 2025 auf den 11 Wertstoffhöfen Altkleidercontainer gestellt. Ab Mai stehen diese auch bei den drei Kleinanlieferbereichen der OVVD GmbH in Demmin, Rosenow und Neustrelitz zur Verfügung.

Zerschlissene, stark verschmutzte oder kontaminierte Alttextilien können und dürfen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden, da diese nicht mehr recyclingfähig und damit unbrauchbar für die Weiterverwendung sind.

Hintergrund ist die seit dem 1. Januar 2025 gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz geltende getrennte Sammlung für Alttextilien. Deren Ziel ist es, noch mehr Alttextilien wieder zu verwenden oder nachrangig recyceln zu können, um Ressourcen zu sparen. Da es in Deutschland bereits ein bestehendes System zur Getrenntsammlung gibt, ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger vorerst nichts.

Selbstverständlich kann saubere und wiederverwendbare Kleidung weiterhin in die Altkleidercontainer gewerblicher und gemeinnütziger Sammler gegeben werden.

R. Bergmann

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Regionalstandort Waren (Müritz)

Umweltamt/Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz und Abfall

Sachgebietsleiterin

Telefon: 0395/57087-2526

Fax: 0395/57087-65968

E-Mail: ricarda.bergmann@lk-seenplatte.de

Internet: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de