Amt Röbel–Müritz
Die Wahlleiterin
Die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Röbel/Müritz findet am
09. Juli 2026
statt.
Alle Wahlberechtigten sind dazu aufgerufen, Wahlvorschläge zur Wahl des Kinder- und Jugendbeirats Röbel einzureichen.
Wahlvorschlagsberechtig sind alle Wahlberechtigten. Jede Wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Vorgeschlagen werden können die eigene oder eine dritte Person.
Wahlberechtigt sind alle jungen Menschen, deren Alter am Wahltag zwischen dem vollendeten 11. Lebensjahr und dem vollendeten 22. Lebensjahr liegt und die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Stadt Röbel/Müritz haben.
Das Wahlgebiet ist die Stadt Röbel/Müritz.
Die Wahlvorschläge sind zusammen mit einer Einverständniserklärung bis zum
18. Juni 2026
schriftlich
| - | direkt bei den derzeitigen Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirats Röbel |
| - | im Sekretariat Schulcampus Röbel, Gotthunskamp 13 |
| - | im Wahlbüro des Rathauses Röbel, Marktplatz 1, Zimmer 1.11, Erdgeschoss |
einzureichen.
Jeder Wahlvorschlag muss den Vor- und Nachnamen sowie Anschrift und Geburtsdatum aufführen.
Mit dem Wahlvorschlag muss die schriftliche Erklärung abgegeben werden, dass die Bewerberin oder der Bewerber mit der Aufnahme des Namens in den Wahlvorschlag einverstanden und bereit ist, bei einer eventuellen Wahl ein Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat zu werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen das Einverständnis zur Teilnahme an der Wahl, das Einverständnis zur Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendbeirat und das Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Daten durch ihre gesetzlichen Vertreter in schriftlicher Form vor der Wahl einreichen.
Vordrucke dazu sind im Sekretariat des Schulcampus, im Wahlbüro des Rathauses oder beim Kinder- und Jugendbeirat erhältlich.
Röbel/Müritz, 14. April 2026