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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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2026-04-14 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen


Amt Röbel–Müritz

Die Wahlleiterin

Bekanntmachung des Wahltermins für die Wahl des Kinder- & Jugendbeirates Röbel

Die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Röbel/Müritz findet am

09. Juli 2026

statt.

Bekanntmachung - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates Röbel

Alle Wahlberechtigten sind dazu aufgerufen, Wahlvorschläge zur Wahl des Kinder- und Jugendbeirats Röbel einzureichen.

Wahlvorschlagsberechtig sind alle Wahlberechtigten. Jede Wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Vorgeschlagen werden können die eigene oder eine dritte Person.

Wahlberechtigt sind alle jungen Menschen, deren Alter am Wahltag zwischen dem vollendeten 11. Lebensjahr und dem vollendeten 22. Lebensjahr liegt und die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Stadt Röbel/Müritz haben.

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist die Stadt Röbel/Müritz.

Einreichungsfrist und -ort für Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind zusammen mit einer Einverständniserklärung bis zum

18. Juni 2026

schriftlich

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direkt bei den derzeitigen Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirats Röbel

-

im Sekretariat Schulcampus Röbel, Gotthunskamp 13

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im Wahlbüro des Rathauses Röbel, Marktplatz 1, Zimmer 1.11, Erdgeschoss

einzureichen.

Jeder Wahlvorschlag muss den Vor- und Nachnamen sowie Anschrift und Geburtsdatum aufführen.

Einverständniserklärung

Mit dem Wahlvorschlag muss die schriftliche Erklärung abgegeben werden, dass die Bewerberin oder der Bewerber mit der Aufnahme des Namens in den Wahlvorschlag einverstanden und bereit ist, bei einer eventuellen Wahl ein Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat zu werden.

Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen das Einverständnis zur Teilnahme an der Wahl, das Einverständnis zur Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendbeirat und das Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Daten durch ihre gesetzlichen Vertreter in schriftlicher Form vor der Wahl einreichen.

Vordrucke dazu sind im Sekretariat des Schulcampus, im Wahlbüro des Rathauses oder beim Kinder- und Jugendbeirat erhältlich.

Röbel/Müritz, 14. April 2026

gez. Ulrike Bahle
Wahlleitung zur Wahl des Kinder- und Jugendbeirates