Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Rechlin zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
| Die Bilanzsumme beträgt | 813.873,94 € |
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt | 0,00 € |
| Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | 0,00 € |
| Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von | -13.039,91 € |
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren (0,00 €) erreicht. Das Jahresergebnis 2021 beträgt 0,00 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ebenfalls mit 756.512,00 € erreicht werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 den Jahresabschluss geprüft und der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses für das städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Rechlin zum 31. Dezember 2021 empfohlen.
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 für das städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Rechlin. Das Jahresergebnis beträgt 0,00 €.
Der Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Rechlin für das Haushaltsjahr 2021 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 27.04.2026 bis zum 15.05.2026 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.