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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 2 "Solarpark am alten Postweg"

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölln hat in öffentlicher Sitzung am 25.11.2021 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark am alten Postweg" beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird § gemäß § 2 Abs. 1 Bau hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von 38,2 ha und umfasst die Flurstücke 99, 100, 102, 107, 114/4 (tlw.), 298 und 301 der Flur 1 in der Gemarkung Mölln.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Oktober 2022, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 23.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023 im Amt Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Stavenhagen während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Mölln, den 20.12.2022

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches