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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Sonstige amtl. Bekanntmachungen

Gebührensatzung - Trinkwasser -

Auf der Grundlage der §§ 2, 5, 151 und 154 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467), des Kommunalabgabengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162), den Vorschriften der Verbandssatzung vom 28.09.2006, zuletzt geändert am 19.11.2019 und der Wasserversorgungssatzung vom 10.12.2007, zuletzt geändert am 06.12.2021, hat die Verbandsversammlung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen in ihrer Sitzung am 04.12.2023 die 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung – Trinkwasser - beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührensatzung – Trinkwasser - des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen vom 10.12.2007, zuletzt geändert am 06.12.2021, wird wie folgt geändert:

I.

Der § 1 Abs. 3 Buchst. a) wird wie folgt gefasst:

§ 1 Benutzungsgebühren

(3) a)

Die Mengengebühr beträgt bei einem Jahresverbrauch (pro Hausanschluss):

II.

Der § 1 Abs. 3 Buchst. cc) wird wie folgt gefasst:

§ 1 Benutzungsgebühren

(3) cc)

Die Grundgebühr für sonstige Abnehmer (industriell, gewerblich, landwirtschaftlich oder öffentlich genutzt) wird nach der Nennleistung der Messeinrichtung berechnet und beträgt jährlich:

Artikel 2

Die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung - Trinkwasser - tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Stavenhagen, den __.__.____

Axel Müller
Verbandsvorsteher

Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen, Schultetusstraße 56, 17153 Stavenhagen, geltend zu machen. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.