Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen hat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2025 die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klockow als Textsatzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung tritt mit Ablauf des 17.01.2026 in Kraft.
Die Textsatzung mit der Begründung wird im Amt Stavenhagen, Raum 18, Neue Straße Nr. 35, 17153 Stavenhagen während der Dienststunden montags 09:00 -16:00 Uhr, dienstags 09:00 - 17:30 Uhr, donnerstags 09:00 -16:00 Uhr, freitags 09:00 -12:00 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Darüber hinaus stehen die Unterlagen ab dem 16.01.2026 auf der Internetseite des Amtes Stavenhagen (https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/reuterstadt-stavenhagen) zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der ortsüblich bekannt gemachten Satzungsänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB, über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Soweit beim Erlass dieser Satzungsänderung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung M-V enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.
Stavenhagen, 07.01.2025