Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen hat mit Beschluss vom 29.04.2026 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Basepohler Schlag“ in der Fassung vom Dezember 2025 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 3,8 ha und umfasst die Flurstücke 13/25 und 14/39 der Flur 2 in der Gemarkung Basepohl zwischen der Bundesstraße 194, der Preezer Straße und der Thomas-Dachser-Straße.
Mit der Änderung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Distributionszentrums mit Hochregallagern für die Fa. Dachser geschaffen werden.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Dezember 2025, zu jedermanns Einsicht in der Zeit
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Stavenhagen unter dem Pfad https://www.stavenhagen.de/portal/seiten/ortsrecht-stavenhagen-900000004-28750.html?rubrik=900000002 → Bauleitplanung veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Stavenhagen, Neue Straße 35, Zimmer 18, 17153 Stavenhagen während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Bebauungsplanänderung elektronisch an staedtebau@baukonzept-nb.de oder an stadtplanung@stavenhagen.deund alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Reuterstadt Stavenhagen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung wird im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Stavenhagen, 13.05.2026