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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kittendorf

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „AGRI-PV-Anlage Kittendorf“

hier:

Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kittendorf hat in öffentlicher Sitzung am 29.05.2024 die Änderung des durch die Gemeindevertretung am 11.01.2023 gefassten Aufstellungsbeschlusses beschlossen. Damit wird der Bebauungsplan Nr. 3 als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB bearbeitet. Das Planungsziel der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wird für alle in den Geltungsbereich einbezogenen Flurstücke in das Planungsziel einer Agri-PV-Anlage geändert. Der Titel des Bauleitplanverfahrens wird aus diesem Grund in „AGRI-PV-Anlage Kittendorf“ geändert. Das Aufstellungsverfahren wird fortan mit der Bezeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „AGRI-PV-Anlage Kittendorf“ weitergeführt. Um die Erschließung des Planteils 2 planungsrechtlich zu sichern, wird der bisherige Planungsraum um die Flurstücke 58/2 (tlw.) und 62/1 der Flur 1 in der Gemarkung Kittendorf ergänzt. Es handelt sich um die Einbeziehung des südöstlich an Planteil 2 angrenzenden Wirtschaftsweges. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 103,8 ha gliedert sich somit in zwei Planteile:

Planteil 1 erstreckt sich auf die Flurstücke 80/3, 109 (tlw.), 111 und 112 (tlw.) in der Gemarkung Kittendorf, Flur 3 sowie auf das Flurstück 49 (tlw.) in der Gemarkung Kittendorf, Flur 1

Planteil 2 erstreckt sich auf die Flurstücke 57, 58/2 (tlw.) und 62/1 in der Gemarkung Kittendorf, Flur 1

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Kittendorf „AGRI-PV-Anlage Kittendorf“ mit Stand März 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

17.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024

auf der Homepage des Amtes Stavenhagen unter dem Link https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/gemeinden/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/) veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Bauamt der Stadtverwaltung Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Stavenhagen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 17.30 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanung@stavenhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Gemeinde Kittendorf, 31.05.2024