Betr.: | 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klockow als Textsatzung |
| hier: | Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klockow im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB |
Die Stadtvertretung Stavenhagen hat in ihrer Sitzung am 24.04.2025 die Aufstellung der 1. Änderung der der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klockow beschlossen. Inhalt der Änderung ist die ersatzlose Streichung der textlichen Festsetzung Nr. 1, nach der als Art der baulichen Nutzung ausschließlich Wohnbebauung im Ergänzungsbereich der Satzung zulässig ist. Die Aufstellung der 1. Änderung als Textsatzung erfolgt auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Stavenhagen, 03.06.2025