Betr.: | Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 8 "Sondergebiet Einzelhandel - Alte Molkerei" der Gemeinde Rosenow |
| hier: | Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Sondergebiet Einzelhandel - Alte Molkerei" der Gemeinde Rosenow im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rosenow hat in ihrer Sitzung am 03.06.2024 für das auf dem Territorium der Gemeinde Rosenow in der Ortslage Rosenow gelegene, ca. 5.225 m² große Teilgebiet der "Alten Molkerei" zwischen Stavenhagener Straße (Bundesstraße 104), Tarnower Straße und Blumenstraße, die Flurstücke 71/37, 72/13, 73/2 (teilweise), 73/4, 73/5 (teilweise), 74/3, 75/5 und 76/1 (teilweise) der Flur 3 der Gemarkung Rosenow betreffend, die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 8 "Sondergebiet Einzelhandel - Alte Molkerei" beschlossen (siehe beigefügte Übersichtskarte, magenta schraffierte Fläche).
vorhabenbezogener B-Plan Nr. 8 "Sondergebiet Einzelhandel - Alte Molkerei", Übersichtskarte (Quelle: GAIA MV, unmaßstäblich):
Die wesentlichen Planungsziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Sondergebiet Handel – Alte Molkerei" auf der Grundlage des § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren ist verbunden, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Zudem ist mit dem Aufstellungsbeschluss festgestellt worden, dass mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 für das „Sondergebiet Einzelhandel - Alte Molkerei“ der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnpark Rosenow – Alte Molkerei“ in Teilen überplant wird. Es wurde durch die Gemeindevertretung bestimmt, dass der unterliegende Plan nicht aufgehoben wird und seine Rechtskraft behält. Damit gelten für die nicht von der Neuplanung berücksichtigten Flächen des Bebauungsplanes Nr. 2 (Gemarkung Rosenow, Flur 3, Teilstück aus Flurstück 73/2, Teilstück aus Flurstück 73/5, Teilstück aus Flurstück 76/1 und Flurstück 82/7) die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 unmittelbar weiter.
Rosenow, den 18.06.2024