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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Rosenow

Betr.:

Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 8 "Sondergebiet Einzelhandel - Alte Molkerei" der Gemeinde Rosenow

hier:

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 "Sondergebiet Einzelhandel - Alte Molkerei" der Gemeinde Rosenow gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rosenow hat in öffentlicher Sitzung am 03.06.2024 den erarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Sondergebiet Einzelhandel - Alte Molkerei" mit Entwurf der Begründung gebilligt und zur Auslage bestimmt.

Überplant wird das auf dem Territorium der Gemeinde Rosenow in der Ortslage Rosenow gelegene, ca. 5.225 m² große Teilgebiet der "Alten Molkerei" zwischen Stavenhagener Straße (Bundesstraße 104), Tarnower Straße und Blumenstraße, die Flurstücke 71/37, 72/13, 73/2 (teilweise), 73/4, 73/5 (teilweise), 74/3, 75/5 und 76/1 (teilweise) der Flur 3 der Gemarkung Rosenow betreffend (siehe beigefügte Übersichtskarte, magenta schraffierte Fläche).

vorhabenbezogener B-Plan Nr. 8 "Sondergebiet Einzelhandel - Alte Molkerei", Übersichtskarte (Quelle: GAIA MV, unmaßstäblich):

Die wesentlichen Planungsziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Reaktivierung einer brachliegenden ehemaligen Gewerbefläche und dadurch Förderung der Innenentwicklung durch Nachverdichtung ungenutzter Grundstücksflächen;
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Discountmarktes mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 m²;
  • Absicherung der Erschließung (verkehrliche Erschließung, Erschließung mit technischen Medien, Sicherung des Brandschutzes) sowie der planungsrechtlichen Grundlagen der notwendigen Nebenanlagen eines Lebensmittelmarktes (z.B. Stellplätze, Ladeinfrastruktur, Werbepylone).

Mit dem Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindevertretung bestimmt worden, dass das satzungsgebende Verfahren gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden kann.

Der vorgenannte Planentwurf mit seiner Begründung steht gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit

vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024

auf der Homepage des Amtes Stavenhagen (https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/gemeinden/) sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene) zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 8 im Bauamt (Neue Straße 35) der Stadtverwaltung Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Stavenhagen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

09.00 bis 12.00 Uhr;

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 17.30 Uhr;

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 16.00 Uhr;

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr.

Während der Dauer der Beteiligungsfrist (08.07.2024 bis 09.08.2024) besteht die Möglichkeit, sich zur Planung der Gemeinde Rosenow zu äußern und Hinweise, Anregungen und Bedenken zu formulieren. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an stadtplanung@stavenhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten weiter. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst. b, c, e und § 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Rosenow, den 18.06.2024