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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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- Amtliche Bekanntmachung -

Betr.:

5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Stavenhagen

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Stavenhagen hat in öffentlicher Sitzung am 14.09.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Änderungsbereich die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Stavenhagen beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 2. Dezember 2023 im Reuterstädter Amtsblatt Nr. 24 bekannt gemacht.

Mit Beschluss vom 30.05.2024 hat die Stadtvertretung der Stadt Stavenhagen den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom April 2024 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 9,8 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 91/19, 91/22, 91/27, 91/34, 160, 167/5, 167/6, 239/5, 239/6, 239/7, 249/2, 249/3, 250/2, 250/3, 251/4, 251/5, 253/2, 254/2, 255/4, 256/2, 256/3, 256/5, 257/1, 257/2, 257/3, 258/3, 258/5, 258/6, 258/7, 259/3, 259/5, 259/6, 259/7, 260/2, 260/3, 260/5, 264/2, 264/3, 264/5, 265/2, 266/2, 267/2, 271/6, 271/7, 271/9, 271/15, 271/16, 271/17, 271/20, 272/1, 272/3, 273 und 274 der Flur 5 in der Gemarkung Stavenhagen. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für Bahnanlagen und Flächen für die Landwirtschaft und Industrieflächen.

Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Industriepark EEW an der Bahnlinie“ der Stadt Stavenhagen gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.

Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand April 2024, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite der Reuterstadt Stavenhagen unter dem Pfad https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/reuterstadt-stavenhagen/ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Stavenhagen, Neue Straße 35, Zimmer 18, 17153 Stavenhagen während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie

von 14:00 Uhr – 17:30 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie

von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung der Stadt Stavenhagen elektronisch an stadtplanung@stavenhagen.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzesmit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst. b, c, e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten weiter. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst. b, c, e und § 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Stavenhagen, den 01.07.2024

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Änderungsbereiches