Übersichtsplan (unmaßstäblich) zum Geltungsbereich der 2. Änderung des FNP der Gemeinde Knorrendorf
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung Knorrendorf hat in öffentlicher Sitzung am 20.05.2025 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
In gleicher Sitzung hat die Gemeindevertretung Knorrendorf den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Juli 2025 einschließlich der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beläuft sich auf eine Fläche von etwa 105 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Planungsraum erstreckt sich in der Flur 4 der Gemarkung Kastorf über die Flurstücke 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 21, 22, 23 und 24.
Planungsziel ist die Änderung der bisherigen Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft sowie Flächen zur Rohstoffgewinnung in die Darstellung als sonstiges Sondergebiet „Agri-PV-Anlage“. Die Orrön Kastorf Agri-PV GmbH & Co KG hat als Vorhabenträger bei der Gemeinde Knorrendorf die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-PV-Anlage südlich des Hegeholzes“ beantragt. Die mit der Bauleitplanung angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel, eine kombinierte Nutzung des einbezogenen Geltungsbereiches für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion mittels einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als Sekundärnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden. Alternativ werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung, Stand Juli 2025, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 21.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Homepage des Amtes Stavenhagen unter dem Pfad https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/gemeinden/ veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Stavenhagen, Neue Straße 35, Zimmer 18, 17153 Stavenhagen während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes elektronisch an info@mikavi-planung.de oder an stadtplanung@stavenhagen.de vorgebracht werden. Alternativ können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst. b, c, e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten weiter. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst. b, c, e und § 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Knorrendorf, den 02.07.2025