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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Knorrendorf

Übersichtsplan (unmaßstäblich) zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Agri-PV-Anlage südlich des Hegeholzes“

Betr.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Agri-PV-Anlage südlich des Hegeholzes“ der Gemeinde Knorrendorf

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung Knorrendorf hat in öffentlicher Sitzung am 20.05.2025 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-PV-Anlage südlich des Hegeholzes“ der Gemeinde Knorrendorf beschlossen.

In gleicher Sitzung hat die Gemeindevertretung Knorrendorf den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 in der Fassung vom Juni 2025 einschließlich der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von etwa 105 ha und ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Der Planungsraum erstreckt sich in der Flur 4 der Gemarkung Kastorf über die Flurstücke 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 21, 22, 23 und 24.

Die mit der Bauleitplanung angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel, eine kombinierte Nutzung des einbezogenen Geltungsbereiches für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion mittels einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als Sekundärnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen. Vorliegend beabsichtigt der Vorhabenträger in Abstimmung mit dem einbezogenen Landwirtschaftsbetrieb die Kombination der Bewirtschaftung mit klassischem Kulturanbau nach der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft im Vernehmen mit der Energieerzeugung aus solarer Strahlungsenergie als AGRI-PV-Vorhaben. Durch das zur Anwendung kommende einachsige Nachführsystem (Horizontaltracker) werden die damit beweglichen Modultische im Regelbetrieb dazu genutzt, dem Sonnenstand zu folgen und damit den Stromertrag zu optimieren. Neben der landwirtschaftlichen Doppelnutzung und der Erzeugung solarer Strahlungsenergie soll das Vorhaben zusätzlich die Möglichkeit der Zwischenspeicherung von Strom innerhalb eines Batteriespeichers ermöglichen.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden. Alternativ werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Juli 2025, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 21.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Homepage des Amtes Stavenhagen unter dem Pfad https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/gemeinden/ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Stavenhagen, Neue Straße 35, Zimmer 18, 17153 Stavenhagen während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes elektronisch an info@mikavi-planung.de oder an stadtplanung@stavenhagen.de vorgebracht werden. Alternativ können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst. b, c, e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten weiter. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst. b, c, e und § 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Knorrendorf, den 02.07.2025

gez. Sebastian Henke
Bürgermeister