Die Stadt Stavenhagen überlässt interessierten Bürgern Gartenflächen für kleingärtnerische Betätigung, Erholung, Entspannung und sinnvolle Freizeitgestaltung. Zwischen der Stadt Stavenhagen und den Bürgern wird ein Pachtvertrag über die Gartenfläche abgeschlossen. Eine Unterverpachtung der Gartenfläche durch den Pächter ist dabei, gemäß den Regelungen des Pachtvertrages, nicht zulässig. Mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages verpflichtet sich der Pächter, die Gartenordnung der Reuterstadt Stavenhagen einzuhalten. Darin ist folgendes geregelt:
Sollte ein Pächter den Garten abgeben wollen, so ist eine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung bei der Stadtverwaltung Stavenhagen einzureichen. Der abgebende Pächter hat dabei ein Vorschlagsrecht für einen neuen Pächter. Die Entscheidung jedoch trifft die Stadt Stavenhagen. Daher ist es notwendig, dass vor einem Pächterwechsel immer erst die Zustimmung der Stadt Stavenhagen eingeholt wird.
Abgebender und übernehmender Pächter regeln bei einem Wechsel in beiderseitigem Einvernehmen die Übernahme von baulichen Anlagen, Inventar und Pflanzenbestand. Nach der erfolgten Übernahme ist der neue Pächter für den Zustand des Gartens und die sich im Garten befindlichen Gegenstände verantwortlich.
Bei einem bevorstehenden Pächterwechsel oder bei sonstigen Fragen zum Thema Pachtgarten wenden Sie sich bitte an Frau Schulz in der Kämmerei. Sie ist während der Öffnungszeiten im Schloss 1 in Zimmer E 14 oder telefonisch unter 039954 – 283 211 zu erreichen.