Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Amtes Stavenhagen,
hiermit möchten wir Sie erneut an die Durchführung der Straßenreinigungspflichten erinnern. Gerade jetzt zu dieser Jahreszeit wachsen die Unkräuter wieder vermehrt aus den Gehwegfugen und den Straßenrandbereichen.
Entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzungen ist der Eigentümer der anliegenden Grundstücke für die Reinigung folgender Straßenteile verantwortlich: Gehwege, einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege; Verbindungs- und Treppenwege, Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen; sonstige zwischen den anliegenden Grundstücken und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers sowie die halbe Breite aller öffentlichen Straßen einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten (außer Bundesstraßen).
Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der zuvor genannten Straßenteile, die oberflächige Säuberung der oberirdischen Einläufe in Entwässerungsanlagen sowie die Beseitigung von Abfällen und Laub. Art und Umfang der Reinigung richten sich nach dem Grad der Verschmutzung und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Es werden wieder verstärkt Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt.
Wer seinen Straßenreinigungspflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet.