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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

- Flurneuordnungsbehörde -

StALU Mecklenburgische Seenplatte

Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg

Bekanntmachung im Flurneuordnungsverfahren Zettemin

- Hofraumverhandlungen in den Ortslagen Zettemin und Carlsruhe -

Im Zuge der Bearbeitung des Flurneuordnungsverfahrens Zettemin sind ab

September 2023 Hofraumverhandlungen in den vom o.g. Verfahren betroffenen Ortslagen

Zettemin und Carlsruhe vorgesehen.

Was sind Hofraumverhandlungen?
  • In den Hofraumverhandlungen werden die zukünftigen Flurstücks- bzw. Grundstücksgrenzen in den Ortslagen verhandelt.

  • Die Festlegung der neuen Grenzen erfolgt in der Regel anhand der vorgefundenen Besitzverhältnisse (Zäune, Mauern, Hecken, Gebäude). Lage, Form und Größe der neu zu bildenden Flurstücke ergeben sich nach der von Ihnen tatsächlich genutzten Fläche, wobei größere Grundstücksflächen unter Mitwirkung des betroffenen Nachbarn veräußert oder erworben werden können.

  • Die Differenz zwischen der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Fläche und der neu ermittelten Fläche wird im Flurneuordnungsverfahren finanziell ausgeglichen.

Welche Möglichkeiten bietet die Hofraumverhandlung?
  • Bestehende Gebäude und Einfriedungen (Zäune, Mauern, Hecken, Vorgärten) werden den Grundstückseigentümern rechtssicher zugeordnet.

  • Ungünstige Grundstückszuschnitte können beseitigt und Splitterflächen zusammengelegt werden. Im Ergebnis erhalten Sie vermessene und mit Grenzmarken versehene Grundstücke.

  • Grundbuch und Liegenschaftskataster werden berichtigt.

  • Der Verlauf der neuen Grenzen kann Ihnen vor Ort erläutert und angezeigt werden.

Wann besteht ein Neuordnungsbedarf?
  • Wenn durch fehlende bzw. unbekannte Grenzzeichen Unklarheit herrscht, ob die derzeitige Nutzung des Grundstücks, wie sie durch Zäune, Mauern, Hecken, Vorgärten vorgegeben ist, mit den katastermäßigen Grenzen übereinstimmt.

  • Wenn zwar Grenzzeichen des alten Katasterbestandes bekannt sind, diese aber von der örtlichen Nutzung abweichen.

Wann bedarf es in der Regel keiner Neuordnung?
  • Wenn die örtliche Nutzung den vorhandenen Grenzzeichen, und somit den im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen entspricht.

Was sind die Ziele der Neuordnung?
  • Die Schaffung gesicherter Rechtsverhältnisse durch die Festsetzung der Eigentumsgrenzen entsprechend der örtlichen Nutzung, ohne alte Katastergrenzen mit hohem Aufwand wiederherzustellen.

  • Ggf. weitere Berücksichtigung besonderer Gestaltungswünsche, die eventuell vorher zwischen Grenznachbarn abzustimmen sind.

  • Schaffung einer neuen, der Örtlichkeit entsprechenden Eigentumsdokumentation (Erneuerung des Liegenschaftskatasters).

Wie läuft die Neuordnung ab?
  • Abstimmung der neuen Grenzen vor Ort im Rahmen von Hofraumverhandlungen.

  • Kennzeichnen der neuen Grenzen ggf. durch Neuabmarkung.

  • Wenn keine Abstimmung vor Ort erfolgt, werden die neuen Grenzen von der Flurneuordnungsbehörde nach objektivem Ermessen und anhand der Vermessungsunterlagen festgelegt.

  • Komplette Neuvermessung des Verfahrensgebietes in Orts- und Feldlage inklusive der Erfassung vorhandener Bebauung (soweit keine Einmessungspflicht besteht!) und Nutzung.

Wann finden die Hofraumverhandlungen im FNV Zettemin statt?
  • Die Arbeiten in der Ortslage Zettemin werden ab September 2023 stattfinden. Anschließend folgt die Ortslage Carlsruhe.

Was sollten Sie als Eigentümer oder Erbbauberechtigter tun?
  • bei vorhandenem Neuordnungsbedarf die einmaligen Möglichkeiten der Regelungsmöglichkeiten im Flurneuordnungsverfahren erkennen und einen Termin im Zeitraum der Hofraumverhandlungen abstimmen.

  • sich vor dem Termin der Hofraumverhandlung Klarheit über die eigenen Wünsche schaffen und diese mit den jeweiligen Grenznachbarn abstimmen.

  • vorhandene Grenzzeichen freilegen.

  • Auch wenn kein Neuordnungsbedarf vorhanden ist, bitte ebenfalls vorhandene Grenzzeichen freilegen und eine Fehlbedarfsmeldung mit Hinweis auf die freigelegten Grenzzeichen sowie den Termin der letzten Grenzvermessung (Jahresangabe genügt) abgeben.

  • Die vorhandenen Grenzzeichen werden in jedem Fall zur Einpassung und Vervollständigung der Neuvermessung benötigt.

  • bei jeder Kontaktaufnahme nach Möglichkeit Ihre Flurstücke angeben (Gemarkung, Flur, Flurstück).

Ihre Mitwirkung am Verfahren ist wichtig, um ein für alle Beteiligten befriedigendes Ergebnis zu erreichen!

Ihre Kontaktpersonen:

Frau Kenzler

Tel.: (0385) 588 69311

Email: p.kenzler@stalums.mv-regierung.de

Herr Lenz

Tel.: (0385) 588 69317

Email: m.lenz@stalums.mv-regierung.de