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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Reuterstadt Stavenhagen

Übersichtsplan unmaßstäblich

Betr.: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“

hier:

Bekanntmachung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“

Der von der Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen in öffentlicher Sitzung am 24.07.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“ sowie der Entwurf der Begründung dazu stehen

vom 18.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025

auf der Homepage des Amtes Stavenhagen (https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/reuterstadt-stavenhagen/) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes der 1. Änderung des B-Planes Nr. 3/I im Bauamt (Neue Straße 35) der Amtsverwaltung Stavenhagen, 17153 Stavenhagen, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden: Montag 09.00 bis 12.00 Uhr; Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 17.30 Uhr; Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 16.00 Uhr; Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr.

Ziel und Zweck dieser 1. Änderung des B-Plans Nr. 3/1 ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Plangebiet. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke 14/45 und 14/46 der Flur 1 der Gemarkung Basepohl und wird im Norden begrenzt durch die Straße nach Wüstgrabow, im Osten durch Gewerbe- und Industrieflächen des B-Planes Nr. 3, im Süden durch Industrieflächen des B-Planes Nr. 3/I und im Westen durch das Eignungsgebiet für Windenergieanlagen und landwirtschaftliche Flächen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss ist durch die Stadtvertretung bestimmt worden, dass das satzungsgebende Verfahren gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden kann.

Während der Dauer der Beteiligungsfrist besteht die Möglichkeit, sich zur Planung der Reuterstadt Stavenhagen zu äußern und Hinweise, Anregungen und Bedenken zu formulieren. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an stadtplanung@stavenhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten weiter. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst. b, c, e und § 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Stavenhagen, den 30.07.2025

gez. Stefan Guzu
Bürgermeister