Der Jahresabschluss der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen zum 31.12.2024 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH Hamburg geprüft und am 03.06.2025 mit dem Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlage 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2024 sowie dem als Anlage 4 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen, Stavenhagen, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
An die Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen, Stavenhagen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen, Stavenhagen (im Folgenden: Gesellschaft), - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht für die Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen, Stavenhagen, sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024, geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftvertrages und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
| • | geben die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes nach unserer Beurteilung nach keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. |
| • | Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB und § 14 Abs. 2 KPG M-V erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts und der wirtschaftlichen Verhältnisse geführt hat. |
Die Gesellschafterversammlung der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen hat am 25.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Bestätigung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024. |
| 2. | Zustimmung zum Vortrag des Jahresüberschusses in Höhe von 331.841,98 EUR auf neue Rechnung und laut § 17 Absatz 1 Gesellschaftsvertrag zur Einstellung in die satzungsmäßige Gewinnrücklage in Höhe von 36.871,33 EUR. |
|
| Der Jahresgewinn beläuft sich auf insgesamt 368.713,31 EUR. |
| 3. | Erteilung der Entlastung für den Geschäftsführer, Herrn Paul Kokel, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024. |
Die Bekanntmachung erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 16 Absatz 5 des Kommunalprüfungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 19 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung unter dem Hinweis, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024
in der Zeit vom 11.08.2025 - bis zum 15.08.2025
in den Räumen der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme ausliegt.