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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Betr.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „AGRI-PV-Anlage Kittendorf“ der Gemeinde Kittendorf

hier: Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kittendorf hat in der Sitzung am 11.02.2026 den 2. Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „AGRI-PV-Anlage Kittendorf“ in der Fassung vom Dezember 2025 beschlossen. Der 2. Entwurf der Begründung wurde gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 133,1 ha gliedert sich in zwei Planteile und ist der als Anlage beigefügten topographischen Übersichtskarte nebst Flurkarte zu entnehmen. Planteil 1 erstreckt sich auf die Flurstücke 41, 42/2 und 43 (tlw.) in der Gemarkung Oevelgünde, Flur 1, auf die Flurstücke 10 und 12 in der Gemarkung Kittendorf, Flur 2 sowie auf die Flurstücke 5, 9/1, 10/1 (tlw.), 11/1 (tlw.), 12/4 (tlw.) und 14/8 (tlw.) in der Gemarkung Kittendorf, Flur 3. Planteil 2 erstreckt sich auf das Flurstück 49 (tlw.) in der Gemarkung Kittendorf, Flur 1.

Im Ergebnis der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB war die Anpassung der Planunterlagen aufgrund neuer Erkenntnisse zum Bodendenkmalschutz erforderlich. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bekannter Bodendenkmale wurde die ursprünglich vorgesehene Fläche des sonstigen Sondergebietes „Energiespeicherung und Verarbeitung“ innerhalb des Planungsraumes verlegt. Der bisher für die Errichtung von Anlagen zur Energiespeicherung und -verarbeitung vorgesehene Bereich wird künftig als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Die Änderung dient der Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange und dem Schutz archäologischer Bodendenkmale. Infolge dieser Anpassung wurden die Planzeichnung, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die begleitenden Fachunterlagen entsprechend überarbeitet.

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs abgegeben werden können.

Zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB wird der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „AGRI-PV-Anlage Kittendorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Dezember 2025, redaktionell geändert bzw. ergänzt im Juli 2026 mit der Begründung, dem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der nachstehenden Veröffentlichungsfrist vom

17.08.2026 bis zum 31.08.2026

auf der Homepage des Amtes Stavenhagen unter dem Link https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/gemeinden/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/) veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des 2. Entwurfes im Bauamt der Stadtverwaltung Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Stavenhagen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

09.00 bis 12.00 Uhr 

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 17.30 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@mikavi-planung.de oder an stadtplanung@stavenhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach §§ 3 und 4 BauGB

2.

Umweltbericht

3.

Biotoptypenkartierung

4.

Artenschutzfachbeitrag

5.

Ergebnisbericht faunistische Kartierung (alter Geltungsbereich)

6.

Geotechnische Stellungnahme

7.

Hydrologisches Gutachten und Maßnahmenkonzept für Wiedervernässung

8.

Landwirtschaftliches Nutzungskonzept

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit

-

Auswirkungen durch Verkehrslärm, Gewerbelärm oder sonstige Geräuschimmissionen

-

Aussagen zur Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität

-

Mögliche Auswirkungen auf angrenzende Wohn- und Arbeitsnutzungen

-

Angaben zu Immissionsschutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Vorkommen geschützter Tierarten und deren Lebensstätten

-

Ergebnisse artenschutzrechtlicher Untersuchungen

-

Bewertung vorhandener Biotope und Vegetationsstrukturen

-

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Eingriffen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Umfang der Flächeninanspruchnahme

-

Aussagen zur Flächenversiegelung

-

Auswirkungen auf bislang unbebaute oder landwirtschaftlich genutzte Flächen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Bodenfunktionen und Bodeneigenschaften

-

Auswirkungen durch Versiegelung und Überbauung

-

Hinweise auf Altlasten, Altablagerungen oder schädliche Bodenveränderungen

-

Maßnahmen zum Bodenschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Auswirkungen auf Grundwasser und Oberflächengewässer

-

Niederschlagswasserbewirtschaftung und Entwässerung

-

Aussagen zu Wasserschutzbelangen

-

Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz

-

Lokalklimatische Funktionen des Gebietes

-

Auswirkungen auf Kaltluftentstehungs- und Luftaustauschflächen

-

Veränderungen von Luftqualität und klimatischen Verhältnissen

-

Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaschutzvorsorge

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes

-

Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Orts- und Landschaftsbild

-

Maßnahmen zur landschaftsgerechten Einbindung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Betroffenheit von Bau- und Bodendenkmalen

-

Hinweise zu archäologischen Fundstellen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Lage des Planungsraums in Bezug auf Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete)

-

Prüfung möglicher Auswirkungen auf benachbarte Schutzgebiete

Im Verfahren eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie deren umweltbezogene Inhalte sind ebenfalls Bestandteil der Veröffentlichungsunterlagen.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.