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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Reuterstadt Stavenhagen

Übersichtskarte

Betr.: Bebauungsplan Nr. 19 „Alte Kofferfabrik“ der Reuterstadt Stavenhagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen hat in ihrer Sitzung am 25.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Alte Kofferfabrik“ beschlossen. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt. Beide Entwürfe wurden zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachstehenden Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 0,6 ha und umfasst die Flurstücke 36/2, 37/3, 44/2, 44/5, 45/3, 45/5, 45/6, 45/7 und 67/14 der Flur 2 in der Gemarkung Stavenhagen.

 

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern geschaffen werden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Dezember 2025, zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Stavenhagen unter dem Pfad www.stavenhagen.de/rathaus-politik/ortsrecht/reuterstadt-stavenhagen > Bauleitplanung veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Stavenhagen, Neue Straße 35, Zimmer 18, 17153 Stavenhagen während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Während der Dauer der Beteiligungsfrist besteht die Möglichkeit, sich zur Planung der Stadt Stavenhagen zu äußern und Hinweise, Anregungen und Bedenken zu formulieren. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an stadtplanung@stavenhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit dem Aufstellungsbeschluss ist durch die Stadtvertretung bestimmt worden, dass das satzungsgebende Verfahren gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden kann.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Reuterstadt Stavenhagen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Stavenhagen, 19.08.2026

gez.
Stefan Guzu
Bürgermeister