Plangebiet: Gemeinde Knorrendorf, Gemarkung Kleeth, in der Flur 1 das Flurstück Nr. 68 sowie in der Flur 2 die Flurstücke Nr. 37, 39, 40 und 43 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 35, 36, 38, 41 und 65. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 16,1 ha westlich der Bahnstrecke Stavenhagen - Neubrandenburg. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst eine Ackerfläche, die westlich der Bahntrasse liegt. Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knorrendorf hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark an der Bahn" und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die damit verbundenen Verfahren eingeleitet.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Knorrendorf ist der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark an der Bahn" der Gemeinde Knorrendorf erfolgt, soll dieser Bereich als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" ausgewiesen werden.
Die Auslegungsunterlagen umfassen den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und die Übersicht zur Umweltprüfung. Die Auslegungsunterlagen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 19.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023
im Amt Stavenhagen, Bauamt, Neue Straße 35 in 17153 Stavenhagen, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
| Montag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Zusätzlich zur oben genannten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese auch auf der Homepage des Amtes Stavenhagen unter der Internetseite https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/gemeinden sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de) einsehbar.
Der Öffentlichkeit wird während der Veröffentlichungsfrist der Vorentwurfsunterlagen Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Während der oben genannten Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden oder per E-Mail an stadtplanung@stavenhagen.de abgegeben werden.
Hinweise zum Datenschutz sind unter https://www.stavenhagen.delportal/seiten/Seite-900000001-28750.html zu finden.