Plangebiet: Gemeinde Knorrendorf, Gemarkung Kleeth, in der Flur 1 das Flurstück Nr. 68 sowie in der Flur 2 die Flurstücke Nr. 37, 39, 40 und 43 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 35, 36, 38, 41 und 65. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 16,1 ha westlich der Bahnstrecke Stavenhagen - Neubrandenburg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark an der Bahn" der Gemeinde Knorrendorf umfasst eine Ackerfläche, die westlich der Bahntrasse liegt und ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knorrendorf hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark an der Bahn" und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die damit verbundenen Verfahren eingeleitet.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.
Die Auslegungsunterlagen umfassen den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark an der Bahn" der Gemeinde Knorrendorf mit der Begründung und die Übersicht zur Umweltprüfung. Die Auslegungsunterlagen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 19.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023
im Amt Stavenhagen, Bauamt, Neue Straße 35 in 17153 Stavenhagen, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
| Montag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Zusätzlich zur oben genannten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese auch auf der Homepage des Amtes Stavenhagen unter der Internetseite https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/ bekanntmachungen/gemeinden sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de) einsehbar.
Der Öffentlichkeit wird während der Veröffentlichungsfrist der Vorentwurfsunterlagen Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark an der Bahn" der Gemeinde Knorrendorf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden oder per E-Mail an stadtplanung@stavenhagen.de abgegeben werden.
Hinweise zum Datenschutz sind unter https://wwvv.stavenhagen.de/portal/seiten/Seite-900000001-28750.html zu finden.