Staatliches Amt für
Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
-Flurneuordnungsbehörde-
StALU Mecklenburgische Seenplatte
Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg
Im Rahmen des o.g. Bodenordnungsverfahrens (BOV) wurde die Wertermittlung gem. §§ 27 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erstmalig in 2011 durchgeführt.
Die Ergebnisse der Wertermittlung sind gem. § 44 Abs. 1 FlurbG Grundlage für die Bemessung der Landabfindung der Teilnehmer im Verfahrensgebiet.
Teilnehmer sind gem. § 10 Nr. 1 FlurbG die Eigentümer von Grundstücken im Verfahrens-gebiet sowie Inhaber grundstücksgleicher Rechte.
Aufgrund der langen Bearbeitungsdauer des BOV Faulenrost wurde die Wertermittlung bisher schon mehrfach fortgeführt, zuletzt 2014.
Seitdem haben sich sowohl die Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt als auch diverse geometrische Grundlagen erneut geändert. Entsprechend wurde die Wertermittlung angepasst, wobei der grundsätzliche Wertermittlungsansatz (Wertermittlungsrahmen) allerdings beibehalten und nur zahlenmäßig aktualisiert wurde.
Wegen der vielfältigen Änderungen werden die gesamten Wertermittlungsunterlagen (Wertermittlungsrahmen und Wertermittlungskarten) neu bekanntgemacht.
Gem. § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten auszulegen und ihnen in einem Anhörungstermin zu erläutern.
In Anwendung von § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) können abweichend von § 32 FlurbG die Ergebnisse der Wertermittlung bis zum 30.9.2024 im Internet eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Link bzw. Internetadresse:
https://baftrans.dvz-mv.de/stalums/index.php
Nutzer: WE-Faulenrost
Passwort: WE-2024
Gem. § 5 PlanSiG wird auf die Durchführung eines Anhörungstermins zur Wertermittlung verzichtet.
Alternativ wird eine „Online-Konsultation“ (§ 5 Abs. 4 PlanSiG) durchgeführt.
Das bedeutet, dass die üblicher Weise im Anhörungstermin ggf. vorzubringenden Einwendungen gegen die Wertermittlung unter dem Betreff „WE Faulenrost“ schriftlich (an obige Postanschrift) oder per E-Mail an:
stalums-anhoerung-a3@stalums.mv-regierung.de
bis zum 30.9.2024 zu übersenden sind.
Soweit weitere Erörterungen zur Wertermittlung notwendig sind, können diese ebenfalls per E-Mail oder per Telefon (0385/58869-312 bzw. -310) durchgeführt werden.
In begründeten Ausnahmefällen (insbesondere bei fehlenden technischen Möglichkeiten) können Teilnehmer auch individuelle Termine zur Einsichtnahme in die Wertermittlung sowie zur Erörterung und Anhörung vereinbaren.
Die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Wertermittlung vorzubringen, endet mit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung, die nach den jeweiligen gemeindlichen Bestimmungen öffentlich bekannt gemacht wird.