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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Betreff: Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark an der Bahn“ der Gemeinde Knorrendorf

Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBL. I S. 3634) in der am Tag des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung

Die Gemeindevertretung Knorrendorf hat in ihrer Sitzung am den 01.07.2025 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 02 “Solarpark an der Bahn“ der Gemeinde Knorrendorf, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text (Teil B) beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht und Anlagen gebilligt.

Die der räumliche Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Übersichtsplan

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Kleeth, Flur 1 und umfasst das Flurstück 68 sowie in der Gemarkung Kleeth, Flur 2 in Gänze die Flurstücke 37, 39, 40, und 43 sowie Teilflächen der Flurstücke 35, 36, 38, 41, 42, 44, 45, 46.

Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 11,6 Hektar, gelegen auf einer Ackerfläche, die westlich der Bahntrasse Stavenhagen - Neubrandenburg liegt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 02 “Solarpark an der Bahn“ der Gemeinde tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB und in Verbindung mit § 9 Abs. 2 und Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Knorrendorf mit Ablauf des ersten Tages in Kraft, an dem die Bekanntmachung in der Form nach § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung im Internet auf der Homepage des Amtes Stavenhagen unter http://www.stavenhagen.de über den Link „Bekanntmachungen" verfügbar ist.

Jede Person kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 02, die dazugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab dem Tag der Bekanntmachung im Amt Stavenhagen, Bauamt, Neue Straße 35 sowie Schloss 1, 17153 Stavenhagen während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Diese Bekanntmachung und die in Kraft getretene Satzung über den Bebauungsplan Nr. 02 mit der dazugehörigen Begründung und der zusammenfassenden Erklärung sind auf der Homepage des Amtes Stavenhagen unter der Internetseite https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die in Kraft getretene Satzung über den Bebauungsplan Nr. 02 mit der dazugehörigen Begründung und der zusammenfassenden Erklärung werden zudem in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter: http://bplan.geodaten mv.de/Bauleitplaene eingestellt.

Auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans

3.

und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 02 schriftlich gegenüber der Gemeinde Knorrendorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und von durch Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 02 eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Knorrendorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden.

Die Bekanntmachung ist nach Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung im Internet verfügbar ist.

Diese Bekanntmachung erscheint am 06.09.2025 durch Abdruck im Mitteilungsblatt des Amtes Stavenhagen „Reuterstädter Amtsblatt" und zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Stavenhagen unter http://www.stavenhagen.de.

Ebenso wird die Bekanntmachung sowie die in Kraft getretene Satzung des Bebauungsplans Nr. 02 mit der Begründung und zusammenfassenden Erklärung auf der Internetadresse des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de) eingestellt.

Knorrendorf, den 27.08.2025

Sebastian Henke
Bürgermeister