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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt Stavenhagen - Aufforderung zum Vorschlag von Mitgliedern für den Wahlausschuss

Amt Stavenhagen

- Gemeindewahlbehörde -

Schloss 1

17153 Stavenhagen

Aufforderung zum Vorschlag von Mitgliedern für den Wahlausschuss des Amtes Stavenhagen

Der Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2024 entsprechend § 10 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) beschlossen, dass die Anzahl der weiteren Mitglieder und ihre Stellvertretung für den Wahlausschuss des Amtes Stavenhagen auf vier festgelegt wird.

Entsprechend § 11 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg- Vorpommern (LKWO M-V) fordere ich die im Wahlgebiet des Amtes Stavenhagen vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, zur Bildung des Wahlausschusses für die am 09. Juni 2024 stattfindenden verbundenen Europa- und Kommunalwahlen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und eventuell durchzuführenden Stichwahlen zu den ehrenamtlichen Bürgermeistern Vorschläge für die Besetzung der weiteren Mitglieder zu unterbreiten.

Vorschläge sind bis zum 29. März 2024 beim

Amt Stavenhagen

-Gemeindewahlbehörde-

Schloss 1

17153 Stavenhagen

schriftlich oder per Mail unter der Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Telefonnummer zu unterbreiten.

Für Rückfragen und als Ansprechpartner zum Themenkomplex Wahlen und Abstimmungen steht Ihnen Herr Marco Schilke unter der Telefonnummer: 039954/383102 bzw. per E-Mail: m.schilke@stavenhagen.de zur Verfügung.

Es wird auf den § 7 Absatz 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V verwiesen, nach dem Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht gleichzeitig Mitglieder in einem Wahlorgan sein dürfen. Niemand darf mehr als ein Amt in der Wahlorganisation ausüben.

Mitglieder des Wahlausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Auf § 12 Abs. 2 LKWG M-V verweise ich entsprechend.

Stavenhagen, 17.01.2024

gez. Krömer

gez. Schilke

Amtsvorsteher

Gemeindewahlleitung