Übersichtskarte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Skanlux Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See“ der Gemeinde Ivenack (unmaßstäblich)
Betr.: | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet „Skanlux Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See“ |
| hier: | Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Skanlux Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See“ |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ivenack hat in ihrer Sitzung am 10.12.2024 für die auf dem Territorium der Gemeinde Ivenack in der Ortslage Ivenack gelegene, ca. 3,11 ha große Fläche der ehemaligen Gartenanlage zwischen Eichenallee und Ivenacker See beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 156 der Flur 6 und eine Teilfläche des Flurstücks 64 der Flur 4 der Gemarkung Ivenack.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 13 Ferienhäusern mit insgesamt 222 Betten sowie für die verkehrliche und medientechnische Erschließung des Gebietes. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 auf der Grundlage des § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren ist verbunden, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Zudem ist mit dem Aufstellungsbeschluss bestimmt worden, dass mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Gartenanlage Ivenack“ überplant wird. Es wurde durch die Gemeindevertretung bestimmt, dass der unterliegende Plan nicht aufgehoben wird und seine Rechtskraft behält. Mit Rechtskrafterlangung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 bleibt der Bebauungsplan Nr. 1 unwirksam.
Ivenack, 12.12.2024