Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein verbindliches Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte in den §§ 47a bis 47 f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden (§ 47e BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Nach § 47d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel dieser Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete“ gegen eine Zunahme des Lärms auszuweisen und zu schützen.
Entsprechend den Vorgaben der europäischen Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie - EG-ULR) wurden für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landesstraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen strategische Lärmkarten nach § 47 c Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG M-V) erstellt. Mit Schreiben vom 24. Mai 2024 liegen der Stadt Stavenhagen aktualisierte Lärmkarten vor, die durch das LUNG M-V übergeben wurden. Bezogen auf die Stadt Stavenhagen wurde hierbei die B104 zwischen Postkreuzung und Warener Straße als Hauptlärmquelle ermittelt. Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen werden durch die eines Ergänzungs- und Nebenstraßennetzes komplettiert. Dieses umfasst weniger befahrene Bundesstraßen, die auch lärmrelevant sind, aber nicht den §§ 47 a-f BImSchG unterliegen. Auf Basis dieser strategischen Lärmkarten ist die Stadt Stavenhagen verpflichtet, den Lärmaktionsplan für die vorgenannte Hauptlärmquelle fortzuschreiben. In diesem Lärmaktionsplan sind geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung zu prüfen, deren Umsetzung zu bewerten und bei Realisierbarkeit festzuschreiben sowie ruhige Gebiete zu schützen.
Die Öffentlichkeit ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung angemessen zu beteiligen. Dies erfolgt über eine öffentliche Auslegung der Lärmkarten.
Die strategischen Lärmkarten des LUNG liegen in der Zeit
vom 03.02.2025 bis zum 07.03.2025
im Bauamt der Stadt Stavenhagen, Neue Straße 35, Zimmer 18 während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | 09.00 bis 12.00 Uhr; |
| Dienstag | 09.00 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 17.30 Uhr; |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 16.00 Uhr; |
| Freitag | 09.00 bis 12.00 Uhr. |
Die Ergebnisse der Lärmkartierungen sind auch auf der Homepage des LUNG M-V unter https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/laerm-und-erschuetterungen/gebietsbezogener-laermschutz-eu-umgebungslaermrichtlinie/laermkartierung-4-runde/ einsehbar sowie auf der Internetseite der Stadt Stavenhagen unter https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/reuterstadt-stavenhagen/.
Darüber hinaus stehen Vertreter der Stadt bzw. des Amtes sowie der mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beauftragten Fa. UmweltPlan GmbH Stralsund für Fragen zur Verfügung.
Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen sollen vorzugsweise elektronisch an UmweltPlan GmbH Stralsund pk@umweltplan.de oder an stadtplanung@stavenhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen werden bei der weiteren Bearbeitung und Fertigstellung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes geprüft.