(Gültig ab 01.10.2025)
Unsere Fernwärmepreise werden auf Basis von Formeln und öffentlich zugänglichen Indexwerten errechnet. So können wir die Preise marktkonform, transparent und zeitnah den aktuellen Kostenentwicklungen anpassen.
Das für die Wärmelieferung zu zahlende Entgelt setzt sich aus Grundpreis, Arbeitspreis und Mess- und Berechnungspreis zusammen. Der Grundpreis und der Mess- und Berechnungs-preis sind unabhängig vom Wärmebezug vom Beginn der Leistungsbereitstellung zu zahlen. Der Arbeitspreis ist der Preis für die gelieferte Wärmemenge.
Alle Preise sind Nettopreise, auf der die jeweils geltende USt berechnet wird.
Das Preisblatt ist Vertragsbestandteil der Fernwärmelieferung durch die Wärmeversorgung Jürgenstorf GmbH und somit bindend. Die jeweilige aktuelle Fassung ersetzt das vorhergehende Preisblatt.
An Hand der angegebenen Wärmeleistung und der berechneten bzw. abgelesenen Verbrauchsdaten werden monatliche Abschläge (11 Monate/Jahr) berechnet. Einmal im Jahr wird eine Jahresabrechnung nach dem Verbrauch erstellt.
| Arbeitspreis (AP0) ab dem 01.10.2025 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
| bis 25 KW | 26 - 50 KW | 51 - 99 KW | ab 100 KW | |
| in € / MWh | in € / MWh | in € / MWh | in € / MWh | |
| netto | 79,58 | 79,58 | 79,58 | 79,58 |
Ab dem 01.10.2026 ändert sich der Arbeitspreis (AP) jährlich zum 01. Oktober nach der folgenden Preisanpassungsformel:
AP1 = AP0 x (0,25 + 0,25 x WP1 / WP0 + 0,5 x FW1 / FW0)
Der Arbeitspreis ändert sich mit der Anpassung der Indexpreise des Statistischen Bundesamtes.
Der Fernwärmeindex (FW) wird wie folgt veröffentlicht: GENISIS-ONLINE Datenbank des statistischen Bundesamtes - Statistiken – Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte - Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte: Deutschland, Monate, Güterverzeichnisse (GP2019 (4-Steller)). 61241-0004 Code: GP19-3530 Fernwärme mit Dampf und Warmwasser.
Der Wärmepreisindex (WP) wird veröffentlicht in der Genesis Datenbank, Verbraucherpreisindex und Inflationsrate / Wärmepreisindex.
Hierbei werden im ersten Jahr der Anpassung die Basispreisindexe FW0 und WP0 als Jahresdurchschnitt aus dem vorhergehenden Jahr angesetzt. Die Neupreisindexe FW1 und WP1 werden durch den Jahresmittelwert des laufenden Kalenderjahres gebildet.
Die Quotienten aus FW1 / FW0 und WP1 / WP0 bilden somit die zu bildenden Faktoren für die Ermittlung des neuen Arbeitspreises.
Darin bedeuten:
| AP1 | = | neuer Arbeitspreis in € / MWh |
| AP0 | = | Basis Arbeitspreis 79,58 € / MWh |
| APZ2025/2026 | = | Zusätzlicher Arbeitspreis 49,50 € / MWh |
| FW1 | = | Mittelwert des Fernwärmepreisindex des Abrechnungszeitraumes |
| FW0 | = | Mittelwert des Fernwärmepreisindex 186,78 Prozentpunkte (Basis Durchschnitt Juli 2024 bis Juni 2025) (2021=100) |
| WP1 | = | Wärmepreisindex neu |
| WP0 | = | Wärmepreisindex alt 169,24 Prozentpunkte (Basis Durchschnitt Juli 2024 bis Juni 2025) |
Für die Weitergabe der zusätzlichen Energiebezugskosten die auf Grund der anhaltend hohen Bezugskosten nicht durch den Arbeitspreis abgebildet werden können, müssen wir vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 einen zusätzlichen Arbeitspreis in Höhe von 49,50 € je MWh berechnen. Dieser zusätzliche Arbeitspreis sichert die Geschäftsgrundlage des Wärmeversorgungsunternehmens gemäß § 313 BGB.
| Arbeitspreis zusätzlich (APZ2025/2026) ab dem 01.01.2025 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
| bis 25 KW | 26-50 KW | 51 - 99 KW | ab 100 KW | |
| in € / MWh | in € / MWh | in € / MWh | in € / MWh | |
| netto | 49,50 | 49,50 | 49,50 | 49,50 |
Die Bundesregierung führte ab dem 01.01.2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Diese Kosten sind an den Verbraucher weiterzugeben, dieses ist gesetzlich geregelt.
Der Festpreis für die Emissionszertifikate ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt und ist bis zum 31.12.2025 ein jährlich steigender Festpreis. Die Brennstoff-emissionen des jeweiligen Brennstoffs werden dabei anhand der von der Bundesregierung festgelegten Standardwerte für Emissionsfaktoren ermittelt. Die Umrechnungsfaktoren werden in der Emissionsberichterstattungsverordnung EBeV 2030 angegeben. 2026 werden die Zertifikate in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 verauktioniert.
Eine Übersicht zur Höhe der Zertifikatpreise laut BEHG ab 2021 finden Sie nachstehend.
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
| CO2-Preis | 25,00 €/t CO2 | 30,00 €/t CO2 | 30,00 €/t CO2 | 45,00 €/t CO2 | 55,00 €/t CO2 | 55,00 bis 65,00 €/t CO2 |
Die CO2-Abgabe wird von uns auf Basis des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes vom 05.12.2022 berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe für die Zeit des aktuellen Abrechnungszeitraumes.
| Grundpreis (GP0) ab dem 01.10.2025 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
| bis 25 KW | 26 - 50 KW | 51 - 99 KW | ab 100 KW | |
| in € / Monat | in € / Monat | in € / Monat | in € / KW | |
| netto | 85,03 | 212,58 | 538,54 | 78,23 |
Ab dem 01.10.2026 ändert sich der Grundpreis (GP) jährlich zum 01. Oktober nach der folgenden Preisanpassungsformel:
GP1= GP0 x (0,1 + 0,6 x L1 / L0 + 0,3 x I1 / I0)
Der Grundpreis ändert sich mit der Anpassung der Indexpreise des Statistischen Bundesamtes.
Der Lohnindex (L) wird veröffentlicht in der GENISIS-ONLINE Datenbank des statistischen Bundesamtes - 62221 Vierteljährlicher Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten – Indizes der Tarifverdienste, Wochenarbeitszeit: Deutschland, Quartale, Wirtschaftszweige Code: WZ05-D Energieversorgung.
Der Investitionsgüterindex (I) wir veröffentlicht in der GENISIS-ONLINE Datenbank des statistischen Bundesamtes unter dem Bericht 61241-0004 - Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2019 Sonderpositionen) – Code: GP-X008 -Investitionsgüter.
Hierbei werden im ersten Jahr der Anpassung die Basispreisindexe L0 und I0 als Jahresdurchschnitt aus dem vorhergehenden Jahr angesetzt. Die Neupreisindexe L1 und I1 werden durch den Jahresmittelwert des laufenden Kalenderjahres gebildet. Die Quotienten aus L1 / L0 und I1 / I0 bilden somit die zu bildenden Faktoren für die Ermittlung des neuen Grundpreises.
Darin bedeuten:
| GP1 | = | neuer Grundpreis für Stufe 1 bis 3 in €/Monat |
| GP1 | = | neuer Grundpreis für Stufe 4 in €/KW |
| GP0 | = | Basis Grundpreis für Stufe 1 bis 3 in €/Monat |
|
| - | Stufe 1 = 85,03 €/Monat |
|
| - | Stufe 2 = 212,58 €/Monat |
|
| - | Stufe 3 = 538,54 €/Monat |
| GP0 | = | Basis Grundpreis für Stufe 4 in €/KW |
|
| - | Stufe 4 = 78,23 €/KW |
| L1 | = | Lohnindex neu |
| L0 | = | Lohnindex alt 115,35 Prozentpunkte (Basis Durchschnitt 3.Quartal 2024 bis 2.Quartal 2025) (2020=100) |
| I1 | = | Investitionsgüterindex neu |
| I0 | = | Investitionsgüterindex alt 116,84 Prozentpunkte (Basis Durchschnitt Juli 2024 bis Juni 2025) (2021=100) |
| Messpreis ab dem 01.10.2025 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
| bis 25 KW | 26-50 KW | 51 - 99 KW | ab 100 KW | |
| in € / Jahr | in € / Jahr | in € / Jahr | in € / Jahr | |
| netto | 89,69 | 119,58 | 179,37 | 298,96 |
Ab dem 01.10.2026 ändert sich der Messpreis (MP) jährlich zum 01. Oktober nach der folgenden Preisanpassungsformel:
MP1= MP0 x I1 / I0
Der Messpreis ändert sich mit der Anpassung der Indexpreise des Statistischen Bundesamtes. Der Investitionsgüterindex (I) wir veröffentlicht in der GENISIS-ONLINE Datenbank des statistischen Bundesamtes unter dem Bericht 61241-0004 - Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2019 Sonderpositionen) – Code: GP-X008 -Investitionsgüter.
Hierbei wird im ersten Jahr der Anpassung der Basispreisindex I0 als Jahresdurchschnitt aus dem vorhergehenden Jahr angesetzt. Der Neupreisindex I1 wird durch den Jahresmittelwert des laufenden Kalenderjahres gebildet. Der Quotient aus I1 / I0 bildet somit den zu bildenden Faktor für die Ermittlung des neuen Messpreises.
Darin bedeuten:
| MP1 | = | neuer Messpreis in €/Jahr |
| MP0 | = | Basis Messpreis in €/Jahr |
|
| - | Stufe 1 = 89,69 €/Jahr |
|
| - | Stufe 2 = 119,58 €/Jahr |
|
| - | Stufe 3 = 179,37 €/Jahr |
|
| - | Stufe 4 = 298,96 €/Jahr |
| I1 | = | Investitionsgüterindex neu |
| I0 | = | Investitionsgüterindex alt 116,84 Prozentpunkte (Basis Durchschnitt Juli 2024 bis Juni 2025) (2021=100) |
Für die Herstellung des Hausanschlusses, das heißt die Anbindung an die Fernwärme-versorgung bis max. 25 m Anschlussleitung zum Verteilungsnetz inklusive der Hausanschlussstation, hat der Abnehmer dem Wärmelieferer einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von 11.029,17 EUR zzgl. USt zu entrichten. Für Mehrmeter der Anschlussleistung werden 135,05 €/m zzgl. USt berechnet.
Ab dem 01.10.2026 ändert sich der Anschlusskostenbeitrag (AKB) und der Mehrmeterpreis (mP) jährlich zum 01. Oktober nach der folgenden Preisanpassungsformel:
AKB1= AKB0 x I1 / l0 bzw. mP1= mP0 x I1 / I0
Der Anschlusskostenbeitrag ändert sich mit der Anpassung der Indexpreise des Statistischen Bundesamtes. Der Investitionsgüterindex (I) wir veröffentlicht in der GENISIS-ONLINE Datenbank des statistischen Bundesamtes unter dem Bericht 61241-0004 - Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2019 Sonderpositionen) – Code: GP-X008 -Investitionsgüter.
Hierbei wird im ersten Jahr der Anpassung der Basispreisindex I0 als Jahresdurchschnitt aus dem vorhergehenden Jahr angesetzt. Der Neupreisindex I1 wird durch den Jahresmittelwert des laufenden Kalenderjahres gebildet. Der Quotient aus I1 / I0 bildet somit den zu bildenden Faktor für die Ermittlung des neuen Anschlusskostenbeitrages.
Darin bedeuten:
| AKB1 | = | neuer Anschlusskostenbeitrag in € |
| AKB0 | = | Basis Anschlusskostenbeitrag 11.029,17 € |
| mP1 | = | neuer Mehrmeterpreis in €/m |
| mP0 | = | Basis Mehrmeterpreis 135,05 €/m |
| I1 | = | Investitionsgüterindex neu |
| I0 | = | Investitionsgüterindex alt 116,84 Prozentpunkte (Basis Durchschnitt Juli 2024 bis Juni 2025) (2021=100) |
In- und Außerbetriebnahmen von Hausanschluss (HA)-Station belaufen sich auf je 50,00 EUR zzgl. USt.
Sämtliche Preise werden auf zwei Dezimalstellen auf- oder abgerundet. Lautet die dritte Dezimalstelle 5 oder darüber, wird aufgerundet; lautet sie 4 oder darunter, wird abgerundet.
Soweit nach Vertragsabschluss zusätzliche Steuern und Abgaben wirksam werden, entfallen oder geändert werden, die die Erzeugung von oder die Versorgung mit Fernwärme betreffen, ändern sich die Preise entsprechend.
Preisanpassungen erfolgen vertragsmäßig zum 01. Oktober eines jeden Jahres. Der Kunde wird mit der Jahresabrechnung über jede Preisanpassung informiert. Die jeweils aktualisierten Preise der Preisbestandteile dieses Preisblattes werden zum Vertragsbestandteil.
| 1. | Technische Anlagenanpassung auf Kundenwunsch | |
|
| 1.1. | Erfolgt die technische Anlagenanpassung auf Wunsch des Kunden, so wird dem Abnehmer ein Betrag in Höhe von 3.826,45 EUR zzgl. USt berechnet (für Anlagen bis 30 KW) |
|
| 1.2. | Technische Anlagenanpassungen für Anlagen größer als 30 KW müssen mit dem Fernwärmeversorger abgestimmt werden. Hierfür ist ein separates Angebot zu erfragen. |
Ab dem 01.10.2026 ändert sich der Betrag zur technischen Anlagenanpassung (BtA) jährlich zum 01. Oktober nach der folgenden Preisanpassungsformel:
BtA1= BtA0 x I1 / I0
Der Betrag zur technischen Anlagenanpassung (BtA) ändert sich mit der Anpassung der Indexpreise des Statistischen Bundesamtes. Der Investitionsgüterindex (I) wir veröffentlicht in der GENISIS-ONLINE Datenbank des statistischen Bundesamtes unter dem Bericht 61241-0004 - Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2019 Sonderpositionen) – Code: GP-X008 -Investitionsgüter.
Hierbei wird im ersten Jahr der Anpassung der Basispreisindex I0 als Jahresdurchschnitt aus dem vorhergehenden Jahr angesetzt. Der Neupreisindex I1 wird durch den Jahresmittelwert des laufenden Kalenderjahres gebildet. Der Quotient aus I1 / I0 bildet somit den zu bildenden Faktor für die Ermittlung des neuen Anschlusskostenbeitrages.
Darin bedeuten:
| BtA1 | = | neuer Betrag zur technischen Anlagenanpassung in € |
| BtA0 | = | Basis Betrag zur technischen Anlagenanpassung 3.826,45 € |
| I1 | = | Investitionsgüterindex neu |
| I0 | = | Investitionsgüterindex alt 116,84 Prozentpunkte (Basis Durchschnitt Juli 2024 bis Juni 2025) (2021=100) |
Sofern ein den Preisänderungsformeln zu Grunde liegender Index vom Statistischen Bundesamtes umbasiert wird, so wird mittels der jeweiligen Verkettungsfaktoren der Bezug zur Basis wiederhergestellt.
Sofern die zu Grunde gelegten Indizes vom Statistischen Bundesamt nicht fortgeschrieben werden, gilt ab dem Tage des Wegfalls des ursprünglich vereinbarten Index derjenige Index, der den Index ersetzt oder, wenn der ursprüngliche Index nicht ersetzt wird, derjenige Index, der dem ursprünglichen Index am nächsten kommt.