Die Stadtvertretung Stavenhagen hat in ihrer Sitzung am 21.10.2021 beschlossen, für das Gebiet „Alte Kofferfabrik“ am Gülzower Damm, Gemarkung Stavenhagen, Flur 2, Flurstücke 36/2, 37/3, 44/2, 44/5, 45/3, 45/5 und Teile aus den Flurstücken 45/6, 45/7 und 67/2, einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufzustellen. Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohnbaustandortes. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Die Bekanntgabe des Beschlusses am 06.11.2021 im Reuterstädter Amtsblatt war förmlich fehlerhaft und wird mit dieser Bekanntmachung korrigiert.