Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen hat in der öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 die 5. Anderung des Flächennutzungsplanes der Reuterstadt Stavenhagen beschlossen.
Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt. Der Änderungsbereich beläuft sich auf etwa 1,8 ha und umfasst die Flurstücke 91/22 (tiw.), 91/33 (tw.), 254/2 (tw.), 255/4 (tiw.), 256/5 (tiw.), 258/5 (tw.), 259/5 (tw.), 260/5 (tw.), 264/5 (tlw.). 265/2, 266/2, 267/2, 271/6 (tw.) und 271/15 der Flur in der Gemarkung Stavenhagen. Der Änderungsbereich umfasst Flachen für Bahnanlagen und Flächen für die Landwirtschaft. Planungsziel ist die Änderung des Flachennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20, Industriepark EEW an der Bahnlinie* der Reuterstadt Stavenhagen.
Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soilen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Außerung und Erörterung geben.
Der Beschluss vom 14.09.2023 wird hiermit amtlich bekannt gemacht.