Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
- Flurneuordnungsbehörde -
StALU Mecklenburgische Seenplatte
Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg
Im Rahmen des o.g. Flurneuordnungsverfahrens (FNV) wurde die Wertermittlung gem. §§ 27 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt.
Die Ergebnisse der Wertermittlung sind gem. § 44 Abs. 1 FlurbG Grundlage für die Bemessung der Landabfindung der Teilnehmer im Verfahrensgebiet.
Teilnehmer sind gem. § 10 Nr. 1 FlurbG die Eigentümer von Grundstücken im Verfahrens- gebiet sowie Inhaber grundstücksgleicher Rechte.
Gem. § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten auszulegen und ihnen in einem Anhörungstermin zu erläutern.
In Anwendung von § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) können abweichend von § 32 FlurbG die Ergebnisse der Wertermittlung ab dem 15.11.2023 im Internet eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Link bzw. Internetadresse:
https://baftrans.dvz-mv.de/stalums/index.php
Nutzer: we-zettemin
Kennwort: M1VN9f86nx
Gem. § 57 FlurbG haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Gestaltungswünsche für die Neuordnung ihrer Grundstücke durch den Bodenordnungsplan (Planwünsche) vorzubringen.
Gem. § 5 PlanSiG wird auf die Durchführung eines Anhörungstermins zur Wertermittlung sowie zu Planwünschen verzichtet.
Alternativ wird eine „Online-Konsultation" (§ 5 Abs. 4 PlanSiG) durchgeführt.
Das bedeutet, dass die üblicher Weise im Anhörungstermin ggf. vorzubringenden Einwendungen gegen die Wertermittlung sowie Planwünsche unter dem Betreff „Anhörung FNV Zettemin" schriftlich (an obige Postanschrift) oder per E-Mail
an: stalums-anhoerung-a3@stalums.mv-regierung.de
bis zum 15.01.2024 zu übersenden sind.
Soweit weitere Erörterungen zur Wertermittlung oder zu Planwünschen notwendig sind, können diese ebenfalls per E-Mail oder per Telefon 0385/58869-310 (Herr Schmidt) bzw. -311 (Frau Kenzler) durchgeführt werden.
Bei fehlenden technischen Möglichkeiten können Teilnehmer auch individuelle Termine zur Einsichtnahme in die Wertermittlung sowie zur Erörterung und Anhörung unter den zuvor genannten Kontaktdaten vereinbaren.
Die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Wertermittlung oder Planwünsche vorzubringen, endet mit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung, die als Verwaltungsakt nach den jeweiligen gemeindlichen Bestimmungen öffentlich bekannt gemacht wird.
Verspätet vorgebrachte Planwünsche können je nach Stand der Planung evtl. keine Berücksichtigung mehr finden.