Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Plangebietes
| hier: | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kittendorf hat in der Sitzung am 11.02.2026 den 2. Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „AGRI-PV-Anlage Kittendorf“ in der Fassung vom Dezember 2025 beschlossen. Der 2. Entwurf der Begründung wurde gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 133,1 ha gliedert sich in zwei Planteile und ist der als Anlage beigefügten topographischen Übersichtskarte nebst Flurkarte zu entnehmen. Planteil 1 erstreckt sich auf die Flurstücke 41, 42/2 und 43 (tlw.) in der Gemarkung Oevelgünde, Flur 1, auf die Flurstücke 10 und 12 in der Gemarkung Kittendorf, Flur 2 sowie auf die Flurstücke 5, 9/1, 10/1 (tlw.), 11/1 (tlw.), 12/4 (tlw.) und 14/8 (tlw.) in der Gemarkung Kittendorf, Flur 3. Planteil 2 erstreckt sich auf das Flurstück 49 (tlw.) in der Gemarkung Kittendorf, Flur 1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer Agri-PV-Anlage östlich der Ortslage Kittendorf und der Bundesstraße B194. Zunächst war hier die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant, welche im Rahmen der Vorentwurfserarbeitung zu Gunsten der im Planungsraum vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung in die Planung einer Agri-PV-Anlage geändert wurde. Im weiteren Verfahren wurde der ursprünglich für die Agri-PV-Anlage vorgesehene Standort westlich der Ortslage Kittendorf aufgegeben. Die Standortverlagerung nach Osten dient der Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Lediglich der Planteil 2 umfasst einen Teil des alten Vorhabenstandortes. Hier ist die Renaturierung einer Moorfläche vorgesehen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „AGRI-PV-Anlage Kittendorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Dezember 2025, mit der Begründung, dem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der nachstehenden Veröffentlichungsfrist
auf der Homepage des Amtes Stavenhagen unter dem Link https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/gemeinden/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/) veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des 2. Entwurfes im Bauamt der Stadtverwaltung Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Stavenhagen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 09.00 bis 12.00 Uhr |
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| Dienstag | 09.00 bis 12.00 Uhr | 14.00 bis 17.30 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr | 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 bis 12.00 Uhr |
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Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@mikavi-planung.de oder an stadtplanung@stavenhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Umweltbericht |
| 3. | Biotoptypenkartierung |
| 4. | Artenschutzfachbeitrag |
| 5. | Ergebnisbericht faunistische Kartierung (alter Geltungsbereich) |
| 6. | Geotechnische Stellungnahme |
| 7. | Hydrologisches Gutachten und Maßnahmenkonzept für Wiedervernässung |
| 8. | Landwirtschaftliches Nutzungskonzept |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| - | Lärm- und Lichtimmissionen (Blendung, bauzeitlicher Lärm) wurden untersucht. Überschreitungen von Grenzwerten sind nach aktuellem Stand jedoch nicht zu erwarten. |
| - | Wohnbebauung in >300 m Abstand, dadurch geringe zu erwartende Belastungen. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch
| - | Intensiv genutztes Acker- und Grünland im Geltungsbereich vorhanden, wertvolle Biotope (Feldgehölze, Baumreihen, Stillgewässer) liegen außerhalb und bleiben erhalten. |
| - | Relevante Arten betroffen: Bodenbrüter (z. B. Feldlerche), Greifvögel/Weißstorch als Nahrungsgäste sowie potenzielle Vorkommen von Reptilien, Amphibien und Fledermäuse. |
| - | Eingriffe gering, Bauphase nur temporär; Wiedervernässung angrenzender Moorflächen wirkt förderlich für Biodiversität. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung, Artenschutzfachbeitrag, Ergebnisbericht faunistische Kartierung (alter Geltungsbereich), Hydrologisches Gutachten und Maßnahmenkonzept für Wiedervernässung
| - | Intensiv genutzte Böden, keine hochwertigen oder schützenswerten Bodenstandorte betroffen. |
| - | Eingriffe gering, da überwiegend Rammfundamente und nur kleine Flächenversiegelung (Trafos/Speicher/Wege). |
| - | Baubedingte Verdichtung/ Umlagerung nur temporär, dauerhafte Bodenfunktionen bleiben weitgehend erhalten. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden, Geotechnische Stellungnahme
| - | Flächenverbrauch gering, da nur kleine Bereiche dauerhaft versiegelt werden. |
| - | Landwirtschaftliche Nutzung bleibt weitgehend erhalten (≥ 85 % nutzbar). |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche
| - | Keine relevanten Wasserbeeinträchtigungen: Beim ordnungsgemäßen Betrieb sind keine stofflichen Einträge in Grund- oder Oberflächenwasser zu erwarten. |
| - | Gewässer bleiben unberührt: Kabach und weitere Gewässer liegen außerhalb des Eingriffs und werden nicht beeinträchtigt. |
| - | Moorrenaturierung verbessert den Wasserhaushalt: Die Wiedervernässung der Moorflächen führt zu höherer Wasserhaltefähigkeit und vermindertem Nährstoffeintrag, stabilisiert den lokalen Wasserhaushalt und wirkt positiv auf den hydrologischen Zustand der Umgebung. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, Begründung zum Punkt Gewässer, Hydrologisches Gutachten und Maßnahmenkonzept für Wiedervernässung
| - | Keine relevanten Luftschadstoffemissionen durch den Betrieb der Agri-PV-Anlage; bauzeitliche Emissionen sind nur vorübergehend. |
| - | Positiver Klimaschutzeffekt durch erneuerbare Stromerzeugung sowie zusätzlich durch die Wiedervernässung angrenzender Moorflächen (Reduktion von Treibhausgasfreisetzungen). |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz
| - | Sichtbare Veränderung durch die Agri-PV-Strukturen, jedoch in einem vorbelasteten Agrarraum mit geringer landschaftlicher Empfindlichkeit. |
| - | Bestehende Gehölzstrukturen und die geplante Sichtschutzhecke mindert die optische Wirkung der Anlage im Landschaftsraum. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild
- | Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Bodendenkmale oder Baudenkmale betroffen. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, Begründung zum Denkmalschutz
| - | Im Geltungsbereich liegen keine nationalen oder europäischen Schutzgebiete (NSG, FFH, SPA). |
| - | Nächste Natura-2000-Gebiete liegen außerhalb des Wirkraums: GGB „Baumreihen und Wald bei Kittendorf“ ca. 500 m südlich des Geltungsbereichs; SPA „Kuppiges Tollensegebiet“ ca. 3,1 km östlich. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Kittendorf, 18.02.2026