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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ritzerow

Übersichtsplan (unmaßstäblich) zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Agri-PV-Anlage entlang der B 104“ der Gemeinde Ritzerow

Übersichtsplan (unmaßstäblich) zum Geltungsbereich der 2. Änderung des FNP der Gemeinde Ritzerow

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Agri-PV-Anlage entlang der B 104“ der Gemeinde Ritzerow und Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ritzerow

(im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3)

Die Gemeindevertretung Ritzerow hat in der öffentlichen Sitzung am 11.02.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Agri-PV-Anlage entlang der B 104“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ritzerow beschlossen.

Das Plangebiet umfasst rund 162 ha wird nach Norden durch das Waldstück an der B 104 und nach Süden durch die Wassergräben begrenzt und umfasst die Flurstücke1/1, 1/2, 2, 76-81, 86-89, 92/1, 93-98, 100-111 und 113-119 der Flur 1 der Gemarkung Galenbeck sowie der Flurstücke 7/1, 8/1, 9/1 und 10/1 der Flur 4 der Gemarkung Ritzerow.

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Ritzerow ist das Plangebiet des B-Planes als Fläche für die Landwirtschaft im Außenbereich ausgewiesen. Dem Entwicklungsgebot Rechnung tragend, ist für diesen Bereich eine FNP-Änderung notwendig. Die Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Agri-PV“ entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel. Gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des FNP beschlossen. Durch die 2. Änderung des FNP sind die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.

Die Beschlüsse vom 11.02.2026 werden hiermit amtlich bekannt gemacht.

Ritzerow, den 18.02.2026

gez.
Jürgen Höppner
Bürgermeister