Die Versammlung findet statt am:
Donnerstag, den 19. März 2026, um 18:00 Uhr
im Feuerwehr-Gemeindehaus Ivenack
Milchweg 20
17153 Ivenack
Satzung für Jagdgenossenschaften gemäß §9 Umlagen und Nutzungen, Absatz 2
Beschließt die Jagdgenossenschaftsversammlung, den Reinertrag der Jagdnutzung nicht an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundstücke zu verteilen, so kann jedes Mitglied, das dem Beschluss nicht zugestimmt oder sich der Stimme enthalten hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen Der Jagdvorstand hat den Beschluss entsprechend §11 Absatz 1 öffentlich bekannt zu machen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird.
Ich bitte um zahlreiches und pünktliches Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen