Betr.: | 1. Änderung der Abrundungssatzung Grammentin als Textsatzung |
| hier: | Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung der Abrundungssatzung Grammentin im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grammentin hat in ihrer Sitzung am 31.03.2025 die Aufstellung der 1. Änderung der Abrundungssatzung beschlossen. Inhalt der Änderung ist die ersatzlose Streichung der textlichen Festsetzung Nr. 1, nach der als Art der baulichen Nutzung ausschließlich Wohnbebauung im Geltungsbereich der Satzung zulässig ist. Die Aufstellung der 1. Änderung als Textsatzung erfolgt auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Grammentin, 08.04.2025